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Strategie für Lehman-Geschädigte
lehman-zertifikate-schadensersatz.org

Das Hilfe-Angebot dieser Seite ist wegen zu geringer Inanspruchnahme seit Mitte März 2009 erloschen. Die nötige kritische Menge für eine minimale Finanzierung der nötigen heftigen Auseinandersetzung war nicht erreichbar. Diese Textseite wurde dennoch aufrechterhalten. Denn Sie zeigt einige Gesichtspunkte von dauerhaftem Interesse.


Hilfen für Verhandlung über Rückzahlung.

Sie werden am Ende dieses Textes eingeladen, Ihren Fall per Email mitzuteilen. Ihre Mitteilung wird bezüglich der Aussichten auf Rückforderung gesichtet (keine Kosten).

  • Gewöhnlich wird Ihnen vorgeschlagen, zunächst ganz bestimmte besonders wichtige Punkte für Ihr Recht auf Rückzahlung klarzustillen. Dann erst wird die optimale Strategie erkennbar.
  • Aussichten auf Rückforderung bestehen fast immer. Viel zu leichtfertig wurde von den meisten Vertriebsbanken das Vertreiber-Risiko jahrelang fast ignoriert. Wegen der Teilnahme vieler Marktakteure stellte man sich kaum noch Fragen. Man machte einfach mit, was alle machten.
  • Nach Klarstellung kann das optimale Verfahren entschieden werden. Erscheint Ihr Anliegen aussichtsreich, so kann ein nächster Schritt entschieden werden. Es fallen maßvolle Kosten an.
  • Maßvolle Kosten entstehen bei Vorklärungen durch Verbraucherschutzvereine, Vereine für Anlegerschutz. Auf dieser Ebene steht die Faktenklärung im Vordergrund, ferner die Weichenstellung für die nächsten Schritte.

in Betracht kommende konkrete Schritte nach erfolgter Vorklärung

  • Je nach Befund kommt ein Vergleichsvorschlag an die Bank in Betracht oder die Suche nach einer externen Kostendeckung für einen Prozeß gegen die Bank. Hierbei kann im eigenen Namen gehandelt werden oder bereits anwaltlich gehandelt werden.
  • So lange Sie in eigenem Namen handeln, dürfen Sie alles das vortragen, was ein Anwalt schlechter kann, beispielsweise Emotionen und begleitende bank-peinliche Stories. Sie laufen aber Gefahr, taktische Fehler zu machen, die im Fall der Klage ihrem Anwalt möglicherweise die Arbeit erschwert.
  • Eine geringe Wahrscheinlichkeit besteht, dass Ihre Bank mit Ihnen oder auch Ihrem Anwalt einen Vergleichsvorschlag verhandeln wird.
  • Lehnt Ihre Bank ab - was wahrscheinlich ist - , so haben Sie dann eine einwandfreie Grundlage zur eventuellen Prozessführung mit dem Anwalt Ihrer Wahl. Die vorausgegangenen Bemühungen können die Aussichten erhöhen und die Kosten senken.
  • Wichtig für Prozesse ist: Meist ist hilfreich, nachzuweisen, dass ,,Beratung'' erfolgte. Richtiger gesagt: Dass rechtswidrig als ,,Beratung'' vorgetäuscht wurde, was in Wahrheit oft ,,strategisch eingefädelter gezielter Verkauf von einigen wenigen geplanten Offerten'' war, und zwar mit ,,Drückerstrategien'', gewöhnlich jedoch ohne Offenlegung von Anweisungsrahmen und Provision. Ein Anwalt, der mehrere gleichartige Fälle betreut, kann dies für einen prozessual deutlich effizienteren Nachweis der Beratung seitens gleicher Bankberater- Personen nutzen.
  • Es genügt dann, für den eventuellen Rechtsstreit auf die Offenlegungspflicht der monatlichen Verkaufsstatistik dieses Bank-,,Beraters'' hinzuweisen. Wegen der Bonusabrechnung ist diese dauerhaft verfügbar. Sobald diese den ,,Verkauf'' der immer gleichen Offerten der Bank offenlegt, wird die entsprechende hausinterne Anweisung durch weitere Beweisanträge beweiskräftig. Das sind dann nicht besonders gut aus mit der zukünftigen Karriere für Vorstandsmitglieder, die für die Verkaufs- Anweisungen an als ,,Berater'' titulierte Verkäufer die Verantwortung trugen...




Zielstrebiges Handeln ist optimal

Es geht um viel Geld. Bankenvorstände werden nicht weichen, nur weil das Image etwas angekratzt wird.

Wenn Anleger insgesamt 50 Millionen Euro fordern, so ist es für die Bank im ,,knallharten'' Vorteilskalkül billiger, sich stur zu stellen und einen vorübergehenden Imageschaden der Bank in Kauf zu nehmen. Aussicht haben am ehesten diejenigen, die in Begleitung durch strategische Experten die Bank in einer solchen Weise angreifen, dass es wirklich richtiger ist, das Geld zurück zu zahlen.
Nur wenige tun es gewöhnlich mit nötiger Effizienz. Nur diese wenigen haben Aussicht, dass die Bank nachgibt.

Geld von einer Bank zurück zu erhalten: Expertenstreit hilft.

Geld von einer Bank zurück zu erhalten ist praktisch nie allein durch Aktionen und Medienarbeit zu erreichen. Solche Maßnahmen sind zwar sehr hilfreich, um die Bank zum Nachgeben vorzubereiten. Rückerhalt von Geld gelingt aber am ehesten durch ganz gezielte Streitführung mit Helfern wie streiterfahrenen Finanzexperten in Kombination mit spezialisierten Juristen.

Die Regel der Ausnahmen: Nur wenige erhalten Rückzahlung.

In routinierter gezielter optimierter Weise verfahren immer nur ganz wenige Streiter für ihr Geld. Deshalb tendieren Banken immer dazu, diese und nur diese wenigen Fälle durch Teil-Rückzahlung zu befrieden. Nur die ärgsten Streitrisiken wird die Bank freiwillig abdecken.

Dies hat sehr rationalen Grund: Es kostet die Bank relativ wenig. Die routinierten Streiter erzeugen aber das Risiko für die Bank, schließlich gefährliche BGH-Entscheide zu erhalten. Ein einziger besonders scharfer BGH-Entscheid könnte die Bank aber zwingen, sämtlichen Anlegern unaufgefordert zurückzuzahlen. Ein routinierter Steitführer wird von vornherein beachten, dass solche und andere schmerzliche Probleme nicht weggelassen werden dürfen.

Diese allgemeine Erfahrung aus geführten Auseinandersetzungen ist bestimmend für die Gestaltung der Arbeitshilfen dieser Site. Ziel soll sein, in wirklich effizienter Weise das Geld zurück zu erlangen für diejenigen, die ihre Vorgehensweise optimieren.



Randnotizen:
  • ,,Was man mühelos erreichen kann, ist gewöhnlich nicht der Mühe wert, erreicht zu werden.'' (Sprichwort)
  • ,,Wer im Dunklen sitzt, zündet sich einen Traum an.'' (Nelly Sachs)
  • ,,Trenne dich nie von deinen Illusionen und Träumen. Wenn sie verschwunden sind, wirst du weiter existieren, aber aufgehört haben, zu leben.'' (Mark Twain, am. Schriftsteller, 1835-1903)



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Die jeweiligen Bankvorstände werden auf den Stand der hier laufend fortschreitenden Ermifflungen über eventuelle Strafrechtsverstöße (auch auf Vorstandsebene) vertraulich hingewiesen. Ziel wäre, eine so basierte Rechtspflicht der 100%-igen Entschädigung unausweichlich darzulegen.
Sobald Entschädigung sich bei diesem vertraulichen Austausch abzeichnet, werden die Geschädigten der jeweiligen Banken im Newsletter gebefen, ihre Ansprüche mit den nötigen Details hierher zu beziffern zwecks Rückzahlung von 95%. Die weiteren 5% sind für einen gemeinwohldientlichen Zweck abzutreten.

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