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Haftet der Staat für Lehman-Zertifikate?
lehman-zertifikate-schadensersatz.org

Gleichbehandlung / Rettungspaket?

Der Staat darf durchaus Banken bei Problemen helfen oder bei der Insolvenz retten, ohne sonstigen Wirtschaftsteilnehmern zu helfen. Aber...
  • Sofern der Staat Banken bei Problemen durch Anlage-Verluste hilft, obgleich diese Banken keinen dringenden Hilfebedarf hatten, so wird der Gesichtspunkt des Rechts auf Gleichbehandlung gemäß Grundgesetz prüfungswürdig.
  • Vermutlich relativ unerheblich ist, dass der Staat einer Kapitalgesellschaft hilft, also einer juristischen Person, während der Privatanleger eine natürliche Person ist.
  • Da die Bank im unterstellten Fall nicht in akuter Notlage war, entfällt des weiteren jedenfalls weitgehend die besondere Legitimation der Hilfe bei Banken. Die Tatsache, dass der Privatanleger kein wesentlicher Akteur der Finanzmärkte ist, wird also relativ unerheblich.

  • Die Bundesregierung drängte in intensiver Weise November 2008 private Banken, sich retten zu lassen, obgleich diese sich nicht retten lassen wollten. Dies Faktum ist durch Presseberichte der Verlautbarungen von Regierungsvertretern ausreichend zweifelsfrei belegbar. Es wurde in etwa als Verstoß gegen staatsbürgerliche Pflichten bezeichnet, sich nicht retten zu lassen.

  • Der Hintergrund könnte sein: Die Großverluste der Landesbanken können nur dann im Rettungsfonds skandalfrei ausgelöscht werden, wenn viele private Banken sich ebenfalls retten lassen. Die nicht rettungsbedürftigen privaten Banken würden dann ausreichend hohe Rettungsgebühren erzeugen, um die Löcher der Staatsbanken zu schließen. Allerdings wäre auch das zu Lasten der Bürger, nämlich durch schlechtere Zinskonditionen bei ihren Banken.
  • Da die privaten Banken über das Konzept über hohe Staatsbonität für Anleihen verfügen könnten, wären diese Kosten sogar noch komplexer verankert.
  • Näheres hierzu: auf http://infos7.com ins Suchfeld rechts oben eingeben: Rettungspaket
Demnach könnte ein staatlicher Rettungsanspruch des Privatanlegers in Betracht gezogen werden.
  • Sofern der Staat aus rein politischen taktischen Gründen die Anlage-Verluste von sehr Reichen gegendeckt, also taktisch und in Wahrheit nicht zur Rettung der Finanzmärkte, so haben alle gleichartig betroffenen Bürger und inländische Rechtspersonen Grund, gleichartigen Hilfebedarf anzumelden.
  • Vom Anmelden bis zum Erreichen ist ein weiter Weg. Ob es vom Ergebnis her sinnvoll ist, es einzuklagen, bleibe also offen.
  • Zornige Bürger, die über Geldvermögen für Streitführung verfügen, achten nicht immer ausschließlich darauf, wie hoch die Aussichten bei einem Rechtsstreit sind. Zuweilen wird nur gestritten, um dem Staat Grenzen zuzuweisen.
  • Werden viele Bürger solche Rechtsstreite führen, so würde der Staat in der Tat wohl sehr sorgfältig abwägen, ob er weiterhin Rettungspakete auch solchen Banken aufdrängt, die es gar nicht nötig haben und auch nicht wollen.
Kopplung dieser Argumentation mit Texten eienr Verfassungsbeschwerde?
  • Verfassungsbeschwerden? - Es existieren mehrere gegen das Rettungspaket über 500 Milliarden Euro. Die am meisten der vorstehenden Argumentation nahestehende Verfassungsbeschwerde ist textlich nicht öffentlich zugänglich. Es bestehen allerdings Möglichkeiten, wesentliche Teile der Faktenargumentation zu erhalten.
  • Näheres zu dieser Beschwerde: auf http://infos7.com in das Suchfeld: Verfassungsbeschwerde
Aussichten für Streit gegen den Staat auf dieser Grundlage: Schlecht - wie immer gegen den Staat

Auf die geringen Erfolgsaussichten wird hingewiesen. Eine solche Streitführung ist also am ehesten etwas für zornige Männer und Frauen.


Haftet der deutsche Staat wegen Aufhebung der schützenden Regulierung?

Ob der Staat wegen unzulänglicher Aufsicht haftete, ist die Vorab-Frage.
  • Zu klären wäre: Welche Aufsichtspflichten stehen im Gesetz für den Vertrieb von ausländischen wettenartigen Offerten auf dem deutschen Markt.
  • Dieser Weg ist durchaus von Prüfungsinteresse. Allerdings sind bei Rechtsstreiten gegen den Staat wegen Pflichtversäumnis (beispielsweise der BAFIN) die Hürden für den Erfolg ganz besonders hoch gesteckt.

Ob der Staat wegen Abschaffung von Regulierungsschutz haftet, ist eine besonders interessante Frage.
  • Die schützenden Regulierungen gegen derartige Verluste haben früher weitgehend bestanden.
  • Sie wurden weitgehend abgeschafft unter Bundesfinanzminister Eichel, insbesondere in den Jahren nach 2000.
  • Zum Wie der Abschaffung bestehen wesentliche Hintergrundinformationen, die wegen ihrer Problematik nicht auf dieser politisch neutralen Website kommuniziert werden sollen.

Zusammenfassung:
  • Staatshaftung kommt grundsätzlich aus verschiedenen Gründen in Betracht.
  • Die Rechtsgrundlagen erfordern eine komplexe Argumentation mit Ermittlung und Erörterung von zahlreichen weniger bekannten Hintergrundfakten.
  • Eine Empfehlung solcher Rechtsstreite kann unter normalen Rahmenbedingungen wegen der nur begrenzten Erfolgsaussichten nicht ohne Weiteres gegeben werden.
  • Aber vor allem bei größeren Verlusten sollte eine Erwägung hierzu ernsthaft erfolgen.
  • Für alles Weitere kann nur an die Kontaktadresse am Seitenende verwiesen werden.

Haftet der US-amerikanische Staat den deutschen Anlegern?

Zu diesen Fragen soll hier keine intensive Information erfolgen. - Aber Hinweise:
  • Es liegt Information vor, nach der die in Deutschland vorwiegend vertriebenen Lehman- Zertifikate nach US-Recht für den Vertrieb in den USA nicht zugelassen waren. Ob diese Information zutrifft oder was sie präzis abdeckt, wurde bisher nicht untersucht.
  • Inwieweit der Staat des Banksitzes auch ausländische Anleger im gleichen Maß entschädigen muss wie inländische Anleger (sofern diese für ein Inlandsinstitut entchädigt werden), ist eine von Fall zu Fall zu untersuchende Frage.
  • Sicherlich bewirken die schützenden Interventionen der US-Regierung zu vielen Anlageformen auch einen helfenden Effekt für ausländische Anleger. Es besteht also sicherlich kein Prinzip einer ausgeprägten nationalen Präferenz.
  • Für alles Weitere kann nur an die Kontaktadresse am Seitenende verwiesen werden.



Randnotizen:
  • ,,Zensur - Zutreffendes bitte streichen.'' (Hans-Hermann Kersten)
  • ,,Wenn du kritisiert wirst, dann mußt du irgend etwas richtig machen. Denn man greift nur denjenigen an, der den Ball hat.'' (Bruce Lee, chin. Kampfsportler u. Philosoph, 1940-1973)
  • ,,Wirtschaftswissenschaft ist die einzige Disziplin, in der jedes Jahr auf dieselben Fragen andere Antworten richtig sind.'' (Danny Kaye, am. Filmschauspieler, geb. 1913)
  • ,,Ein Experte ist ein Mann, der hinterher genau sagen kann, warum seine Prognose nicht gestimmt hat.'' (Winston Churchill, engl. Staatsmann, 1874-1965)
  • ,,Der Staatshaushalt muß ausgeglichen sein. Die öffentlichen Schulden müssen verringert werden. Die Arroganz der Behörden muß gemäßigt und kontrolliert werden. Die Zahlungen an ausländische Regierungen müssen reduziert werden, wenn der Staat nicht bankrott gehen will.'' (Cicero, röm. Politiker, 106 v. Chr. - 43 v.Chr.)



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