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Ist die Bank schuldlos bei Lehman-Geschädigten?
lehman-zertifikate-schadensersatz.org


Niemals finden Banken mehr neue Kunden,
Sparer, Anleger als in Zeiten von Anlageausfall- Problematiken. Der nachstehende Text zeigt durch Analyse die Wege für zukünftige bessere Sicherung für die finanziellen Anliegen der Kunden. Erfahrung hilft bei der optimalen Wahl der nächsten Geldanlage.
Wo sonst als bei Banken soll der Bürger sein Geld einlegen?
Er wird nun sorgfältiger wählen bei der gleichen Bank, oder er wird eine neue Bank wählen. Diese Site liefert neben der Analyse des Vergangenen immer auch die Möglichkeiten, sich mit seinem Geld neu zu engagieren - aber anders. Diese Site legt großen Wert darauf, neben der Analyse des Vergangenen immer auch bei der Wahl der neuen Geldanlage Hilfen aufzuweisen.


Nach verlorenen Schlachten gibt es nur noch Unschuldige

Abwimmeln in der langen Periode der Problemanzeichen

Sobald der Kunde von Problemen bezüglich der Firma Lehman erfuhr, hatte er natürlich meist bei der Bank angefragt, ob noch etwas zu retten sei: Lieber ein Teilverlust anstelle eines Vollverlustes. Vorherrschendes Verhalten der Bankberater war wohl, dem Kunden zu empfehlen, nichts zu unternehmen, selbst wenn noch etwas zu unternehmen war.

In solchen Fällen wäre von Interesse, an Hand der Bankbilanz der betreffenden Bank zu prüfen, ob der Vorstand zum Eigengeschäft dahingegen spätestens dann die risikobehafteten Positionen aufgelöst hat. Die Geldanlage-Abteilungen der Banken für Kunden sind gewöhnlich unmittelbar durch ein Vorstandsmitglied ausgerichtet. Dies Vorstandsmitglied ist regelmäßig auch für das Eigenportefeuille der Bank zuständig. Also ist die Bank verpflichtet, den Bankverkäufern (,,Beratern'') etwa gleich gute Direktiven zu vermitteln wie für das Eigengeschäft praktiziert. Geschah dies nicht, so sieht es weniger gut aus für die Bank in einem zivilrechtlichen Schadensersatz-Verfahren.

Es könnte sogar den Staatsanwalt interessieren, sofern die Bank als Extremfall beispielsweise risikogefährdete Eigenbestände noch rasch an unkundige Ratsuchende oberhalb des verfallenden Restwertes ,,verkaufen'' ließ. Strafanzeigen soll man vermeiden. Aber es ist immer ein ausschlaggebender Punkt für zivilrechtliche Verfahren, zu wissen, ob eine Eskalation theoretisch möglich wäre.

Fehlende Erreichbarkeit nach der Lehman-Insolvenz

Die vorher zum Verkauf von Anlageofferten recht gesprächigen Bankmitarbeiter sind nach dem Verfall von Werten zunächst einmal sprachlos, nämlich oft nicht zu erreichen. Besonders Klares ist von der Bank oft eine Weile lang nicht zu erfahren.


WIR haben die Provisionen gewonnen, SIE tragen die Verluste!


Und dann kommen die brieflichen Begründungen.

Sodann kommen die üblichen mühsam vorgefertigten Erklärungsversuche. Deren Zweck ist regelmäßig bereits, Schadensersatzansprüche zu vermeiden. Lieber einen Kunden verlieren als viel Geld verlieren. Die Hemmschwelle der meisten bis zum Prozess gegen eine Bank ist hoch. Man kann also hoffen, dass es meistens gut geht.

Die Besänftigungsschreiben enthalten denn auch oft Hinweise auf die unvorhersehbaren dunklen Mächte des Schicksals oder der Finanzmärkte. Da hat der Rechtsfachmann der Bank daneben gesessen beim Editieren dieser so ganz unjuristisch wirkenden eher unterwürfigen Briefe. Oder die Bank regelt es zur Vermeidung der Beweisproblematik erst einmal durch unverbindliche Besprechungen bei der Bank, nachdem die Bank-Verkäufer entsprechende Instruktionen erhalten haben zum Wie.



Nichts zur Provisionen-Problematik?

Nichts wird man in diesen Briefen finden, dass die Bank vermutlich hohe Provisionen einbuchen durfte beim Verkauf dieser Kontrakte, nun zu Schrott-Kontrakte geworden. Ein freiwilliges Angebot der Bank, Ihnen wenigstens die Provisionen zurückzubuchen - beispielsweise 5 Prozent - , das werden Sie in diesen Briefen selten oder eher nie finden.

20 erfolgreich beratene Kleinanleger in einem Monat, das macht rund 2 Millionen Euro. 5 % davon = 100 000 Euro. Das ist rund das 10-fache von dem, was der Verkäufer der Bank (,,Berater'') für einen Monat gekostet hat. Da ist genug finanzieller Spielraum für einen hohen Bonus, damit er weiter vorzugsweise verkauft, was eben diesen Bonus einbringt. Selbst eine Verdoppelung seines monatlichen Bankkaufmann- Einkommens (also Bonus um 0,5 %) würde in diesem Beispiel der Bank immer noch fast den gesamten Provisionsertrag belassen.

Die kumulierten Sondergewinne der Bank aus den hohen Provisionen der letzten Jahre sind meist ein Vielfaches desjenigen, was nun an Verlust den vertrauensvollen Kleinstanlegern zugeschoben wird. Eine derartige Konstellation hat durchaus auch juristisch verwertbares Gewicht, sofern es mühsam ermittelt und sodann geeignet vorgetragen wird.

Hut ab vor einem Bankdirektor. Er nahm seinen Hut.

Nicht alle in den Banken sind einverstanden. Da gab es einmal einen Bankdirektor in einer der drei Großbanken, der nach dieser Verleitung seiner hierzu beratenen Großkunden zu Börsenverlusten seine Scham zum Ausdruck brachte. Und eine Weile später war er dann weg. Wie sein Mitarbeiter berichtete: Er hatte einen Posten bei einem Versicherungsunternehmen gewählt, um niemals wieder tun zu müssen, was er getan hatte..


Randnotizen:
  • ,,Wir neigen dazu, Erfolg eher nach der Höhe unserer Gehälter oder nach der Größe unserer Autos zu bestimmen als nach dem Grad unserer Hilfsbereitschaft und dem Maß unserer Menschlichkeit.'' (Martin Luther King, am. Bürgerrechtler, 1929-1968)
  • ,,Wer der Meinung ist, daß er für Geld alles haben kann, gerät leicht in den Verdacht, daß er für Geld alles zu tun bereit ist.'' (Benjamin Franklin, Politiker/USA, 1706-1790)
  • ,,Die Welt hat genug für jedermanns Bedürfnisse, aber nicht genug für jedermanns Gier.'' (Mahatma Gandhi, indischer Politiker, 1869-1948)



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Die jeweiligen Bankvorstände werden auf den Stand der hier laufend fortschreitenden Ermifflungen über eventuelle Strafrechtsverstöße (auch auf Vorstandsebene) vertraulich hingewiesen. Ziel wäre, eine so basierte Rechtspflicht der 100%-igen Entschädigung unausweichlich darzulegen.
Sobald Entschädigung sich bei diesem vertraulichen Austausch abzeichnet, werden die Geschädigten der jeweiligen Banken im Newsletter gebefen, ihre Ansprüche mit den nötigen Details hierher zu beziffern zwecks Rückzahlung von 95%. Die weiteren 5% sind für einen gemeinwohldientlichen Zweck abzutreten.

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