Welche rechtlichen Argumente kommen in Betracht?
| Schadensersatz für Lehman-Brothers- Zertifikate:
Hier folgen verschiedene erste Einzelinformationen. Einstweilen ist es noch ohne vollständige Abeckung aller wichtigen Aspekte.
Welche Risikoformen befürchten gegenwärtig die Anleger?
- Die Anleger der Zertifikate fürchten, dass ihre Geldanlage in einem Totalausfall enden wird;
- oder dass allenfalls kleine Teilbeträge nach einem mehrjährigem Insolvenzverfahren ausgezahlt werden.
- Bei Zertifikaten, die mittelbar mit dem Wegfall von Lehman-Brothers zusammen hängen, entstehen den Anlegern bereits jetzt Verluste. Beispiele: Die ,,Cobold''-Anleihen (DZ-Bank) oder die ,,Colibri''-Anleihen (Commerzbank). - Hierzu Näheres weiter unten im Text.
- Auch mit Zertifikaten anderer Emittenten gab es - unabhängig von der Lehman-Pleite - bereits jetzt endgültig realisierte Verluste. Der Hauptgrund ist meistens ein vollkommen fehlender Einblick des Anlegers für das, was ihm nahegelegt wurde. Vor allem waren ihm die möglichen Risiken nicht klar. Denn er wähnte sich in einer Geldanlage-Abteilung, nicht in einem Umfeld für Wetten-Abschluss.
Beratungsfehler zum Sicherheitsniveau:
- Zum Teil ist die Sicherheit dieser Papiere verglichen worden mit ,,Festgeldanlagen''. Dies ist eindeutig Falschberatung. Denn Festgeldanlagen würden üblicherweise in einem Einlagensicherungsystem abgesichert sein.
- Nachfragen der Anleger bei Bankberatern nach Eintritt der Lehman-Insolvenz wurden wohl teils abgewiegelt mit der Zusicherung, Rückzahlungen auf das Laufzeitende seien nicht gefährdet. Das wäre, falls zutreffend, eine eindeutig wahrheitswidrige Auskunft.
Gewollt war Geldanlage mit Einlagensicherung.
Wohl kaum ein letztlicher Käufer von Lehman- Zertifikaten wurde über die Risiken und die Funktionsweise ausreichend informiert. Hierzu bestehen allgemeine Anforderungen nach herrschender Rechtsprechung. Ferner sind sehr konkrete Regeln nach § 5 WpDVerOV zu beachten.
Der erste Anschein spricht für einen Wunsch nach einlagengesicherten Anlagen. Die einzelnen Anlegerverluste liegen überwiegend bei etwa 20.000 Euro. Diese relativ niedrige Höhe liegt im Rahmen der allgemein EU-weit geltenden Mindest- Einlagensicherung. Dies hat guten Grund. Es wird im ersten Anschein davon ausgegangen, dass die betreffenden Anleger als Klein- und Vorsorgeanleger keinen ausreichenden Informationsstand für komplexe Risikenanalyse haben.
Dieser Kreis hat typischerweise einen auf Einlagensicherheit orientierten reinen Verwahrungswillen. Für diesen Anlegerkreis können bei gewissenhafter Vorstandsanweisung nur Angebote mit Einlagensicherung den Bankberatern vorbereitet werden.
Es kann bei derartigen Summen nicht einmal von einer ,,konservativen Anlagepräferenz'' ausgegangen werden. Nur wenn der Anleger von sich aus die Bank angesprochen hätte, hätte sie diesem Kundensegment überhaupt Geldanlagen abweichend vom gesicherten Kontensparen und ähnlichen problemfreien Anlagen anbieten dürfen. Dieser Gesichtspunkt ist wichtig für die Frage der Beweislast.
Erst recht durften Zertifikate nicht aktiv durch die Bank angeboten werden bei einem Kundenkreis, dem eigentlich nur mit Kontensparen mit Einlagensicherung gedient werden darf. Risikokontrakte in Gestalt von komplexen Vertragskonstruktionen mit wetten-artigen Bestandteilen (sogenannte ,,strukturierte Finanzprodukten'', ,,derivative Wertpapiere'') sind grundsätzlich für den Privatanleger sowie als Form der Einlageverwahrung ungeeignet. Die für diese Falschbetreuung verantwortlichen Institute haben für die Verluste Schadensersatz zu leisten, sofern sie nicht gewichtige Gegenargumente vortragen können.
Eine Finanzkrise hat immer auch einen positiven Bereinigungseffekt. Die vielen Rechtsverstöße, die im kollektiven Gleichschritt als doch irgendwie zulässig empfunden werden, kommen dann erstmals voll auf die Waagschale der Justiz. Danach ist die Welt für die Investvermittler niemals mehr so heil, wie sie zuvor jahrelang erschien.
Verschwiegenes Eigeninteresse:
- Wohl in den meisten Verkaufsgesprächen (,,Beratungsgesprächen'') wurde nicht ausreichend auf die Eigeninteressen des Kreditinstitutes hingewiesen: Dessen Abschlussprovisionen.
- Die Teilhabe hieran durch den Verkäufer (,,Berater'') der Bank wurde normalerweise völlig verschwiegen. Welcher Bankberater arbeitete ohne Bonuszahlungen oder Erfolgsvorgaben? Wer als Verkäufer (,,Berater'') nicht ein bestimmtes Erfolgssoll erfüllte, der wird irgendwann auf einen anderen Posten versetzt oder entlassen. Das gilt für eine Bank ebenso wie für jedes Warenhaus.
- Schon diese Unterlassung der Informationserteilung kann - je nach sonstigen Fallumständen - die Verpflichtung der Bank nach sich ziehen, umfassenden Schadensersatz zu leisten.
- Es fehlten meist oder praktisch immer Hinweise auf die Höhe der Kosten der Gestaltung der Vertragskonstruktionen (unverändert erstaunlicherweise tituliert: ,,Finanzprodukte''). Es fehlte Hinweis auf eventuelle Kick-backs, die bei Konzipierung und Vertrieb von Anlageofferten meist an mehreren Stellen abgegriffen werden, teils relativ gut nachweisbar, teils recht verdeckt.
- Diese Angaben sind Pflicht gemäß der EU-Richtlinie 2004/39/EG über Märkte für ,,Finanzinstrumente'' (Finanzkonstruktionen). Deshalb sind Rückabwicklungsansprüche gegen die in Deutschland tätigen Institute möglicherweise recht gut durchsetzbar.
Welches Anliegen hat der Anleger? Rückabwicklung:
| Was ist der Bank gegenüber zu betreiben? Die Rückabwicklung der Zertifikat-Geschäfte:
- Die Erstattung der Anlagebeträge;
- ferner entgangener Gewinne (Berechnungsmaßstab: eine sichere Alternativanlage);
- ferner Ersatz der Kosten der Auseinandersetzung (Anwalt, Gutachter, gegebenenfalls Gerichtskosten).
- Anmerkung: Bei Rückabwicklung sind dann die Ansprüche des Anlegers aus der Vertragskonstruktion (aus dem ,,Finanzprodukt'') an die entschädigende Bank abzutreten. Es kann im Ausnahmefall durchaus sein, dass die Bank im Endergebnis einige Jahre später auf der Gewinnerseite endet - umso besser.
Aussichten für Vergleich statt Prozess
Bei geignetem Vorgehen auf Grundlage von abgesicherten Argumenten konnte bei Lehman-Zertifikaten wohl bereits recht häufig außergerichtlich ohne jedes Prozessrisiko ein günstiger Vergleich erzielt werden.
| Kostentragung durch die Rechtsschutzversicherung?
- Rechtsschutzversicherungen übernehmen in vielen Fällen das
Kostenrisiko.
- Vorab ist hier eine Kostendeckungszusage einzuholen. Dies
sollte bereits von einem Rechtsanwalt erledigt werden, weil dazu bereits
eine erste individuelle Fallaufbereitung erforderlich ist. Kosten stellen
Anwälte dafür oftmals nicht gesondert in Rechnung.
Rechtliche Analyse von Besonderheiten
| Die ,,Cobold''-Anleihen (DZ-Bank):
- Von der DZ-Bank wurde im Mai 2007 die vertragstechnische Konstruktion ,,Cobold 74'' gestartet. Man wird derartiges hoffentlich nicht ernsthaft als ein ,,Finanzprodukt'' bezeichnen wollen. Es handelt sich weder um etwas Finanzinvest-Artiges noch um eine Ware (,,Produkt''). Denn es handelte sich um eine Mischung aus Wettvertrag und Versicherungsvertrag:
- Die Verzinsung von 5 Prozent ist zum Laufzeitende im Juni 2012, falls keine der US-Banken JP Morgan, Goldman Sachs, Lehman Brothers, Morgan Stanley oder Merrill Lynch ein ,,Kreditereignis'' melden muss (letztlich: ,,zahlungsunfähig wird'').
- Durch die Lehman-Insolvenz war die Anleihe nach Stand Oktober 2008 wohl mit Verlusten von über 90% belastet.
,,Colibri-Anleihen'' der Commerzbank
Die Finanzkonstruktion ,,Colibri-Anleihen'' der Commerzbank sind in ähnlicher Weise an Lehman gekoppelt. Colibri-Anleihen wurden wohl als geeignetes Instrument der Altersvorsorge verkauft. sofern Aussagen Dritter hierzu zutreffen. Eine Rückzahlung des Kapitals durch die Commerzbank war im November 2008 wohl in Klärung.
Die Abgrenzung zwischen Wetten und Derivaten.
- Festzustellen ist, dass Banken ganz allgemein derartige Konstruktionen nicht als Wettvertrag bezeichneten.
- Anmerkung: Von Versicherungsvertrag könnte man nur bei Bündelung von Wettverträgen durch ein Unternehmen mit statistisch ausbalanzierter Risikostreuung sprechen. Hier aber war der private Einzelanleger der Wettenbetreiber. Eine statistisch ausbalanzierte Risikostreuung zu derartigem ist auf dem Niveau einer einfachen Anlegerberatung nicht machbar, da selbst die Manager von Hedgefonds hierbei oft überfordert wirken.
- Eine irrtümlich etwas provokativ wirkende Frage wurde schon einmal durchaus im sachlichen Rechtssinn gestellt: Ob Rechtspflicht bestanden hätte, die Vertriebsabteilungen solcher Offerten bei Banken mit der Kennzeichnung ,,Wettbüro'' oder auch ,,Kasino'' auszuschildern.
- Es erging um 2002 durchaus eine deutsche Gesetzgebung, die die Ambivalenz zwischen Wettvertrag und Derivat regelte. Dies Problem ist also durchaus geeignet für die juristische Analyse im Fall von Derivaten mit der Natur von Wetten auf zukünftige Ereignisse oder Nicht-Ereignisse.
- Von herausragender Wichtigkeit an den Colibri- und Cobold-Anleihen ist, dass in den Bankabteilungen in einem bereits kritischer werdenden Umfeld durchaus bereits auf den Wegfall von wesentlichen Banken hin Wetten-Konzepte erarbeitet wurden. Die Behauptung, niemand habe auf Derartiges überhaupt einen Gedanken verschwendet, wird damit neu erörterungsbedürftig.
- Es müsste sehr genau analysiert werden, inwieweit Vertreiber-Banken von Lehman-Zertifikaten möglicherweise gleichzeitig im Eigengeschäft Wettgeschäfte auf den Wegfall des jeweiligen Garanten des Kapitals abgeschlossen haben.
- Wer auf den Wegfall von Banken orientierte Zertifikate für Anleger konzipiert, der hat oft ein hausinternes Gegengeschäft abgeschlossen, durch das bei Ereigniseintritt die konstruierende Bank nie der Verlierer sein kann. Damit aber wäre das Bewusstsein der Existenzgefährdung von Banken für die Gestalter der Zertifikate als realer Kalkül-Faktor nachweisbar.
Wichtige Vertriebsbanken von Lehman-Zertifikaten:
Citibank, Dresdner Bank, Sparkassen-System. Allein die Frankfurter Sparkasse räumte wohl im Herbst 2008 ein, dass die Zertifikate der US-Investmentbank rund 5.000 Kunden verkauft worden seien. Der Anlagebetrag liege im ,,höheren zweistelligen Millionenbereich''.
Zur Veranschaulichung (Zahlen hier erfunden als Rechenbeispiel):
5000 Kunden mal Mittelbetrag 15 000 Euro, das entspräche 75 Millionen Euro.
75 Millionen Euro sind auch für eine Bank sehr viel Geld. Es ist zuviel für einen raschen generösen Vorstandsbeschluss ,,aus Imagegründen Rückabwicklung zu allem''. Das sind bereits Summen, bei denen man sorgfältige Strategien erarbeitet.
Ganz allgemein ist zu erhoffen, dass Banken bei Kleinstanlegern bis etwa 3000 Euro versuchen könnten, die große Menge der Streitfälle mit Kompromissen zu neutralisieren. Das gilt besonders, sofern die Bank beim betreffenden Kunden aus der Gesamtbeziehung deutlich mehr Zukunftsertrag zu erwarten hat. Je höher die Schadenssummen, desto schwerer die Kompromisse.
- ,,Das Geld gleicht dem Seewasser. Je mehr davon getrunken wird, desto durstiger wird man.'' (Arthur Schopenhauer, dt. Philosoph, 1788-1860)
- ,,Geld macht nicht korrupt. - Kein Geld schon eher.''
- ,,Wer der Meinung ist, daß für Geld alles haben kann, gerät leicht in den Verdacht, daß er für Geld alles zu tun bereit ist.'' (Benjamin Franklin, Politiker/USA, 1706-1790)
- ,,Arm ist nicht der, der wenig hat, sondern der, der nicht genug bekommen kann.'' (Jean Guehenno, fr. Schriftst. 1890-1978)
- ,,Das Geld, das man besitzt, ist das Instrument der Freiheit: das Geld, dem man nachjagt, ist das Instrument der Knechtschaft.'' (Jean-Jacques Rousseau, schw.-frz. Phil., 1712-1778)
- ,,Wir neigen dazu, Erfolg eher nach der Höhe unserer Gehälter oder nach der Größe unserer Autos zu bestimmen als nach dem Grad unserer Hilfsbereitschaft und dem Maß unserer Menschlichkeit.'' (Martin Luther King, am. Bürgerrechtler, 1929-1968)
- ,,Moralische Entrüstung besteht in den meisten Fällen zu 2 Prozent aus Moral, 48 Prozent aus Hemmung und 50 Prozent Neid.''
- ,,Um Geld verachten zu können, muß man es haben.'' (Curd Goetz, dt. Schauspieler, 1888-1960)
- ,,Geld ist nichts. Aber viel Geld, das ist etwas anderes.'' (George Bernard Shaw, irisch. Dichter, 1856-1950)
- ,,Als ich klein war, glaubte ich, Geld sei das Wichtigste im Leben. Heute, da ich alt bin, weiß ich: Es stimmt.'' (Oscar Wilde, engl. Schriftsteller, 1854-1900)
Entschädigung erstreiten?
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