Typische rechtlich vorwerfbare Bankfehler
| Aggressive Überzeugungsarbeit für Lehman-Zertifikate Hintergrund: Die Bankmitarbeiter hatten entweder Verkaufsprovision und/oder Verkaufssoll. Was als Beratung dargestellt wurde, war also in Wahrheit Verkauf. Unterlassen einer professionellen Risikostreuung Die Bankverkäufer (meist Bankberater genannt) unterließen oft die Beachtung der elementarsten Regel jeder Banklehre, das anlagesuchende Kundenvermögen auf mehrere sehr unterschiedliche Anlageformen zu verteilen. Der durchschnittliche Bankkunde besucht den Bankfachmann gerade deshalb, weil er weiß, dass er selber die professionellen Regeln nicht beherrscht. Er vertraut. Banken betrachten ja die geziele Erzeugung dieses Vertrauens als Hauptaufgabe ihres Marketing. Im so erzeugten Vertrauen und durch die Darstellung einer zweifelsfreien Sicherheit und hohen Gewinnerwartung der Zertifikate haben viele Kunden einen viel zu wesentlichen Teil ihrer Ersparnisse oder Ersparnis-Zuwächse durch Lehman-Zertifikate verloren. Fehlen der gesetzlich vorgeschriebenen Provisionen- Information. Oft oder meistens oder praktisch immer unterblieb diese Information. Wäre sie erfolgt, so hätten die Bankkunden die lobenden Aussagen als interesse-geprägt und also ausreichend kritisch gewertet. Durch das Verschweigen wurde die Mutmaßung einer objektiv vergleichenden Beratung herbeigeführt.
Verheimlichung der Risiken
| Fehlende Infomation über das ,,Emittenten-Risiko'' Die vermittelnde deutsche Bank informierte die Anleger meist nicht ausreichend darüber, daß die Zahlungsversprechen der Zertifikaten die einer USA-Bank sind. Die Kunden waren meist im Glauben, die beratende Bank selbst sei der Garant des Kapitals.
Die Kunden konnten infolgedessen nicht ohne Weiteres erkennen, dass die Einlagensicherung ihrer deutschen Vermittler-Bank hierauf unanwendbar ist.
Die Kunden wurden regelmäßig entweder gar nicht oder nur unzulänglich darüber infomiert, dass bei Zahlungsunfähigkeit dieser USA-Bank der gesamte Kapitalbetrag erlöschen würde. Direkte oder indirekte Garantieversprechen In einer Mischung aus Vorsatz und/oder Dilettantismus wurde oft beim üblicherweise unerfahrerenen Privatanleger der Eindruck erweckt, ein Verlust könne nicht eintreten. Gleichgültig, mit welchen offenen oder verdeckten Formulierungen, gleichgültig, ob nur verbal oder auch im gedruckten Prospekt...
Sobald eine Bank bei einer Invest-Einladung sicherstellende Formulierungen einfließen läßt, hat sie gegenüber einem sehr guten Anwalt einen sehr schlechten Stand.
Was die Bank an Informationsblättern auslegt, ist Einladung, und dies mit Identifizierung der Bank. Typische Worte sind ,,Garantie-Zertifikat'' oder ,,es ist volle Sicherheit für Ihr Kapital gewährleistet'' oder ,,es darf als ausgeschlossen gelten, dass das eigentliche Kapital fortfällt'' - oder wie auch immer die Sicherheit vortäuschende Klausel lautet.
Die Haftung der Bank ist denkbar sogar für einen Dritt-Prospekt, den die Bank nur einfach auslegt. Informationsprospekte von der Bank herausgegeben Wenig kann die rechtliche Arglosigkeit von manchen unerfahrenen Bankvorständen übertreffen. Sobald die Bank eine Anlageofferte stolz mit eigener Broschüre darstellt, eigener Name auf der Vorderseite, eigenes Logo, wird ein guter Anwalt die Details auf rechtliche Verwertbarkeit hin analysieren.
Solche Prospekte oder Broschüren im eigenen Namen waren aber wohl eher die Regel. Aus Image-Gründen der Bank war die Firma Lehman möglicherweise nur klein vermerkt. Auch diese Schriftgröße wäre nach bestimmten Regeln rechtlich zu werten.
Typische Anlegerkreise: Vorsorge-Anleger.
| Wer geht zur örtlichen Bank, um zu besprechen, was er mit seinem Geld tun soll? -Typischerweise der Vorsorge-Anleger. Das ist der Anleger für das Rentenalter, für das Studium der Kinder, für die Kapitalbildung bis zum Kauf einer Eigentumswohnung oder eines Eigenheimes. Die Behauptung, der Anleger habe Verlustrisiken klar überschaut und selber in Kauf genommen, trifft für diesen Personenkreis sehr selten zu. Online-Geldanlage belegt nicht automatisch Eigenentscheid zu risikoreichen Finanzgeschäften. Bei Online-Geldanlage ist zwischen denjenigen zu unterscheiden,
- die bewusst das Risiko wählen,
- und denjenigen, die durch beratungsartige Informationen der Website
- oder durch zusätzliche Kommunikation
in bestimmte Anlageformen hineingelenkt wurden.
Bei Erörterung mit Telefonat ist von Fall zu Fall nach den Umständen zu werten, wie sehr die Bank bei Fehlern anteilig belastet ist.
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Anlage-Entscheide bei Hausbesuch Bei Hausbesuchen ist es schwer für den Berater, seine Verantwortung zu bestreiten. Wozu sonst sollte ein aufwändiger Hausbesuch dienen? Kauf erfolgt auf eigenen Kundenwunsch/ohne Beratung? Der Bankberater wird meist im Gespräch ein Formular ausfüllen und entsprechend ankreuzen, etwa wie: ,,Kauf erfolgt auf eigenen Kundenwunsch/ohne Beratung''.
Das gemeinsame Gespräch erweckt allerdings bereits den ersten Anschein, dass die Klausel inhaltlich unwahr ist.
Im übrigen kommt es auf das Gesamtbild an, also die Summe von früheren und späteren Beratungsbesuchen. Was dort geschah, ist zusammenfassend zu werten, damit der Einzelfall der Falschberatung einem Richter gegenüber überzeugend dargelegt werden kann.
Bankberater, die Kundenkreisen ohne Risikoabsicht dennoch Risiko-Anlagen verkaufen, schneiden Diskussion über solche Klauseln ab, wie es überall beim Formularunterzeichnen gängige Übung ist. Typische Formulierungen kennt jeder vom Behördengang, vom Teilzahlungsantrag, vom Reparaturauftrag:
- ,,das ist durch das Gesetz so vorgeschrieben'';
- ,,das kreuzt der Computer immer automatisch an'';
- ,,das ist eine reine Formsache''.
Der Unterschied ist im Fall der Anlageberatung, dass eine derartige Formulierung zunächst einmal für den Kunden, eventuell aber auch für die Bank sehr teuer werden kann. Die Gesichtspunkte der Argumentation sind komplex und teils bank-bezogen, teils fall-bezogen. Hierzu wird der spezialisierte Anwalt gegebenenfalls aus seiner Kenntnis zahlreicher Fälle optimale Strategien ableiten.
Vertraute der Kunde auf Lehman Brothers, USA, oder auf seine örtliche Bank?
| Der Kunde vertraute nur auf seine örtliche Bank, nicht auf Lehman. Die meisten, die bei der örtlichen Bank für Beratung vorsprechen, haben ein sogenanntes ,,konservatives'' Risikoprofil:
Hauptmotiv ist: Sie wollen vor allem das Kapital erhalten.
Erst in zweiter Linie wollen sie gewinnen - davon natürlich soviel wie möglich - so wie wir alle.
Die interessierte Teilnahme am Herbeiführen eines hohen Gewinnversprechens ist also noch nicht Beweis für eine Risiken in Kauf nehmende Anlageabsicht. (Oft auch als ,,Risiko-Profil'' bezeichnet; aber es kommt ja weniger auf das Persönlichkeitsbild an, sondern auf den ganz konkreten kausalen Ablauf bei einer ganz konkreten Schadensentstehung.)
Hätte ein Bankmitarbeiter gesagt: ,,Ihre Anlage setzt voraus, dass Sie in Lehman Brothers vertrauen'', so hätten praktisch alle Bürger wohl überlegt: ,,Wie soll ich jemandem vertrauen, von dem ich nie zuvor im Leben gehört habe?'' Gewinn und Haftung verbleiben bei der örtlichen Bank.
Nicht nur ausnahmsweise, sondern immer vertraut der Anleger auf die ortsbekannte Vertrauenswürdigkeit seiner Bank vor Ort - ein aus der Einlagensicherung unterschwellig abgeleitetes Vertrauen der kollektiven Meinungsbildung. Dies entspricht also der allgemeinen Lebenserfahrung.
Wenn die Bank diese Relation ausnutzt und hierdurch jahrelang hohe Provisionen vereinnahmte, so haftet sie für den einmaligen Verlustfall, weil Verkaufsgeschäft - so die hier vertretene Meinung.
In der Summe hat die Bank jahrelang meist viel mehr durch die schon immer analog missbrauchte Vertrauensbasis verdient, als sie jetzt beim ersten Störfall zu kompensieren hätte. Auf die Frage, ob die Bank sich eine Lehman-Insolvenz vorstellen konnte, käme es demnach gar nicht an. Verursachung und Schuld müssten nicht nachgewiesen werden.
- ,,Was gestern die Formel für den Erfolg war, wird morgen das Rezept für die Niederlage sein.'' (Arnold Glasow)
- ,,Was nützt es dem Menschen, wenn er Lesen und Schreiben gelernt hat, aber das Denken anderen überläßt.'' (Ernst R. Hauschka)
- ,,Einen Rat zu befolgen heißt, die Verantwortung zu verschieben.'' (Johannes Urzidil, tsch. Lyriker, 1896-1970)
- ,,Jede Dummheit findet einen, der sie macht.'' (Tennessee Williams, Schriftsteller/USA, 1911-1983)
- ,,Wer nichts weiß, muß alles glauben.'' (Marie von Ebner-Eschenbach, 1830-1916, Aphorismen)
- ,,Aus Lügen, die wir glauben, werden Wahrheiten, mit denen wir leben.'' (Oliver Hassencamp, dt. Schriftsteller,)
- ,,Die Vernunft spricht leise, deshalb wird sie so oft nicht gehört.'' (Nehru, indischer Politiker, 1889-1964)
- ,,Unter Intuition versteht man die Fähigkeit gewisser Leute, eine Lage in Sekundenschnelle falsch zu beurteilen.'' (Friedrich Dürrenmatt, schweiz. Schriftsteller 1921-1990)
Entschädigung erstreiten?
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Die jeweiligen Bankvorstände werden auf den Stand der hier laufend fortschreitenden Ermifflungen über eventuelle Strafrechtsverstöße (auch auf Vorstandsebene) vertraulich hingewiesen. Ziel wäre, eine so basierte Rechtspflicht der 100%-igen Entschädigung unausweichlich darzulegen.
Sobald Entschädigung sich bei diesem vertraulichen Austausch abzeichnet, werden die Geschädigten der jeweiligen Banken im Newsletter gebefen, ihre Ansprüche mit den nötigen Details hierher zu beziffern zwecks Rückzahlung von 95%. Die weiteren 5% sind für einen gemeinwohldientlichen Zweck abzutreten.
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