Deckt Ihre Rechtsschutzversicherung den Streit über Ihren Schaden?
| Sofern ausgeschlossen
nämlich: ,,Habe keine Rechtsschutzsversicherung.'':
Weiter bei: ,,Wirtschaftsfachmann wählen, kontaktieren, beauftragen''.
Sofern Antwort ,,Ja'':
Weiter bei:,, Anwalt für Rechtsstreit wählen und beauftragen''. Sofern Antwort unklar:
nämlich: ,,Habe Rechtsschutzversicherung, erhalte aber keine klare Auskunft, ob Streit über Lehman-Schaden durch sie gedeckt ist.''
Weiter bei: ,,Anwalt beauftragen: Klärung Rechtsschutzversicherung.'' Sofern Antwort ,,Nein'':
... also entweder: ,,Habe keine Rechtsschutzversicherung''
... oder aber: ,,Habe eine, aber Deckung für diese Fallgruppe eindeutig nicht erreichbar.''
Weiter bei: ,,Wirtschaftsfachmann wählen, kontaktieren, beauftragen''.
Sofern nichts davon machbar ist:
Weiter bei: ,,Nahen der Verjährung abwarten''.
Anwalt beauftragen: Klärung Rechtsschutzversicherung.
| Sofern Sie von anderer Stelle an diese Überschrift verwiesen wurden, so sind Sie hier richtig:
Klärungen zur Rechtsschutzversicherung
werden durch Anwälte teils gebührenfrei durchgeführt, teils gegen eine geringe Schutzgebühr bis 100 Euro, teils für eine Bearbeitungsgebühr von einigen 100 Euro.
Sie sollten sorgfältig prüfen, was Sie unterschreiben. Die unterzeichnete Erstreckung Ihres Auftrages muss dem entsprechen, was Sie tatsächlich beabsichtigen.
Der häufige Wunsch nach Kostenfreiheit für Vorleistungen ist irrational.
Ein Anwalt ist für gute Vorbearbeitung besser motiviert, wenn mindestens eine Schutzgebühr von vielleicht 100 Euro für ihn verfügbar wird. Wer einem wenig qualifizierten üblichen Bankverkäufer ohne Zögern im Mittel 20 000 Euro als Kasinoeinlage übertrug (rund 1000 Euro Verkaufsprovision für die Bank...), der sollte bei einer Bearbeitungsgebühr für hochqualifzierte Rückholexperten nicht zögen, jedenfalls nicht bei Schutzgebührniveau, also bis etwa 100 Euro.
Nach Abgabenlast verbleibt dem Anwalt netto ein Drittel für rund 2 Stunden Arbeitszeit. Anwaltliche Eigenarbeit ist immer Arbeit von hoher Qualifikation Erst ab 200 bis 400 Euro ist das Ergebnis für den Anwalt normal.
Dies alles ist hier zur Klarstellung gesagt,
weil Anwälte in eigener Sachet weniger objektiv wirken, wenn sie das gleiche sagen wollen. - Wenn der Anwalt sich mit Rücksichtnahme auf unfaire Anlegerschädigung mit weniger zufrieden gibt, so kann dies sehr ausgewogen und richtig sein. Die Suche nach Kostenlosigkeit ist beim Einkaufen von Qualifikation dahingegen nie eine gute Strategie.
Wirtschaftsfachmann wählen, kontaktieren, beauftragen.
| Sofern Sie von anderer Stelle an diese Überschrift verwiesen wurden, so sind Sie hier richtig:
Kämpfen wollen fast immer nur Männer.
Das Wort ,,Wirtschaftsfachmann'' stimmt meist auch zur letzten Silbe. Lesen Sie nach bei den Evolutionisten, wieso. Frauen sind fast immer zu diplomatisch und zu weise sind für Lust am Kampf.
Rechtstreit gegen Banken ist im Prinzip eine verkehrte Strategie.
Erstens hat die Bank ein ,,unendliches'' Streitkostenpotential - im Gegensatz zu ihnen. Ein rationales Ziel der Bank wäre, die wenigen Streiter prozessual derart zu überlasten, dass andere Geschädigte einen Prozess nicht wagen.
Zweitens ist die zivilrechtliche juristische Dimension zum Bankberater- Gespräch überhaupt nicht das eigentliche Problem. Das eigentliche Problem ist im Bereich der Politik und auf Vorstandsebene der Banken - Vorstände, Aufsichtsräte. Während die Banken noch die Prozesse austragen, wird im Aktivgeschäft teils fröhlich fortgesetzt. Kann man ,,Lehman'' nicht mehr verkaufen, so verkauft man eben anderes - möglicherweise die Verlustbringer von morgen. Hauptsache, es erbringt rund 5 % Provision?
Diese Dimension kann Ihr Anwalt einfach deshalb nicht angehen, weil es nicht Anwaltssache ist. Ein Anwalt ist gesetzlich definiert als ,,Organ der Rechtspflege''. Das schafft Begrenzung seines Vorgehens und in Konsequenz meist Begrenzung seiner Wirtschaftskompetenz. Die Kernprobleme könnte ein Anwalt am ehesten durch Gutachten von Wirtschaftsachleuten eingehen lassen. Diese Gutachten würden aber das Verfahren zu sehr verteuern, sofern ein Anwalt nur einzelne Mandanten vertritt.
Wie finden Sie den Wirtschaftsfachmann?
Am Ende dieser Textseite ist eine Kontaktaufnahme-Empfehlung. Allerdings sind die bisherigen Kontaktaufnahmen zahlenmäßig derart gering, dass keinerlei Aussicht gesehen wird, die kritische Masse für die Kosten von komplexen Auseinandersetzungen zu erreichen. Immerhin wird die Tür weiterhin offen gehalten, wie dort zu ersehen.
Also nächster Strategie-Schritt: Weiterlesen bei: ,,Das Nahen der Verjährung abwarten.''
Das Nahen der Verjährung abwarten?
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Was tun? Das Nahen der Verjährung abwarten?
Man kann immerhin entscheiden, zur Zeit nichts zu entscheiden. Soweit bei Geschädigten die Rechtsschutzversicherung eintritt, wird die Klärung der Rechtsfragen ja vorangetrieben. Es bleibt bei vielen die Hoffnung, dass ausreichend vor Verjährung des Anspruches gegen die Bank die Rechtslage klar wird oder dass bis dahin sonstige Lösungen vom Himmel fallen mögen.
Den betroffenen Banken sind die Wartenden durchaus recht.
Denn die Erfahrung ist, dass nahezu 100 % der Wartenden den späteren Zeitpunkt verpassen. Richtiger gesagt, Zeit heilt Verlust-Wunden. Irgendwann ziehen die meisten Geschädigten es vor, lieber zu vergessen als zu prozessieren. Das angebliche Verstreichen des richtigen Zeitpunktes ist dann nur der Streich, den uns unser Unterbewusstsein spielt, um traumatische Ereignisse beiseite zu schieben.
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Anwalt für Rechtsstreit wählen und beauftragen.
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Auswahlkriterien für Ihre Anwaltswahl
Ein bekannter Stammtisch-Stil ist: ,,Ich warne Sie - ich übergebe das sonst meinem Anwalt.'' - Soll heißen: ,,Grässliches Unglück wird Sie treffen.''
Abstruse Vorstellungen kursieren in den Köpfen vieler, was Anwälte können und worin sich gute und schlechte Anwälte unterscheiden. Anwälte werden da gemessen nach der angeblichen Fähigkeit, zu beißen, zu stechen, James Bond sollen sie sein, Superman und Vampir, messerscharf und was auch immer. Das ist eine Mär der Rechtsunkundigen. - Manche Anwälte - nicht unbedingt die Qualifiziertesten - versuchen, gezielt ein derartiges Image über sich zu verbreiten...
Also vorab klarstellend einige wichtige Kriterien:
Ein guter Anwalt für Ihren Fall ist einer,
- der auf dem jeweiligen Rechtsgebiet seit Jahren tätig ist;
- der fleißig arbeitet und ehrlich engagiert ist ;
- der gebildet ist und moralisches Niveau hat;
- der abstrakt juristisch zu argumentieren versteht;
- der ein guter Streitstratege ist - also bei Bedarf auch schon einmal raffiniert vorzugehen versteht und die Schwachstellen des Gegners listig nutzt.;
- der nicht unfair käuflich ist (nie ,,Parteiverrat'', also ein Anwalt, der sich nicht durch den Superauftrag eines befreundeten Unternehmens der verklagten Bank ,,kaufen'' lässt, sondern Sie und ihren Fall dann an einen engagierten Kollegen weitergibt);
- ein Anwalt, der vorab die eigenen Kosten klarstellt;
- der Sie zutreffend über die denkbaren Gesamtkosten informiert - bei Prozessen gegen Banken immer unter Einbezug der Gefahr, bis zum BGH durchhalten zu müssen:
Anwälte mögen es korrigieren, soweit bei diesen Auswahlkriterien etwas Wichtiges vergessen wurde.
Kontaktieren Sie beispielsweise Anwälte, die auf dieser Website anklickbar sind.
Das ist nicht immer klar als Anwaltskontakt erkennbar. Aber in der Regel handelt es sich um die Eintrittsstelle zu einem Anwaltskontakt. - Sichten Sie und vergleichen Sie, was die Anwälte vorschlagen und wie sie sich präsentieren. Beachten sie die zuvor genannten Auswahlkriterien. Die Kostenfrage zuverlässig absichern.
Sorgen Sie sehr sorgfältig dafür, dass Sie durch die Rechtsschutzversicherung voll entlastet sind. Besprechen Sie mit dem Anwalt die Abdeckung auch für Gebühren für besonders intensive Erarbeitung von Fakten und Rechtsprechung, ferner für eventuell nötige Gutachten. Besprechen Sie mit ihm die Kostenfrage für den Ernstfall eines Streites bis zum BGH - einschließlich aller Kosten der Gegner und einschließlich der Kosten für eventuelle Gutachten.
Es ist durchaus denkbar, dass Banken alle Verfahrensmöglichkeiten ausschöpfen werden. Ideal ist für Banken ein Streit durch alle Instanzen mit einem endgültigen Entscheid erst nach Ablauf der Verjährungsdauer. Denn das entmutigt die Mehrheit der Geschädigten, nämlich, soweit ohne Kostendeckung durch einen Versicherer.
Die eventuelle Maximierung der Kosten durch die Bank, um geschädigte Anleger mitten im Verfahren zum Aufgeben zu zwingen, ist unbedingt als Bankstrategie in ihre Erwägungen einzubeziehen.
Bedenken Sie die Fakten der Finanzoptimierung der Bank: Die Bank verdient insgesamt zwischen im Mittel 5 Millionen und 100 Millionen Euro, sofern sie die wenigen gerichtlichen Lehman-Streite mit einigen zig-tausend Euro pro Rechtsstreit zeitlich ausdehnt. Für den selber zahlenden Geschädigten ist dies natürlich katastrophal...
Und wo bleibt Platz für Moral in all diesem?
Nahezu 100 % der Bürger haben bei den letzten 2 Bundestagswahlen für Parteien gestimmt, die sich durch Untätigkeit weigern, die von hier in 10 000 Aussendungen seit 2003 vorgeschlagenen Rechtsänderungen für mehr Banken-Moral umzusetzen. Der deutsche Teil der Finanzkrise ist Folge dieser Weigerung. - Lesen Sie es nach auf vox7.com. Alle geschädigten Anleger, die die dort vorgeschlagenen Maßnahmen nicht förderten, sind Opfer einer schlechten Politik, deren Verhinderung sie selber hätten fördern können, aber nicht gefördert haben.
- ,,Kein Problem wird gelöst, wenn wir träge darauf warten, daß Gott allein sich darum kümmert.'' (Martin Luther King, Bürgerrechtler/USA, 1929-1968)
- ,,Probleme sind Gelegenheiten zu zeigen, was man kann.'' (Duke Ellington, am. Jazz-Musiker, 1899-1974)
- ,,Verantwortlich ist man nicht nur für das, was man tut, sondern auch für das, was man nicht tut.'' (Laotse, chin. Philosoph, 4-3 Jhd. v. Chr.)
Entschädigung erstreiten?
| kostenloser Newsletter für Lehman- Geschädigte:
infos7.com/tiki-newsletters.php
(siehe dort, Spalte links, unten) - Abonnieren gelingt nur, sofern Sie sich vorab auf infos7.com als Benutzer registrierten.
Sobald mindestens 100 Lehman-Geschädigte (kostenlos!) abonniert haben, wird hier lehman-zertifikate-schadensersatz.org mit weiteren Anregungen zur Selbsthilfe erweitert. Denn die üblichen Klicks auf die Finanz-Offerten der Sites (Geschädigte suchen eine neue Bank...) führen zu etwas Geldeingang. Das wird in weitere Texte umgesetzt. - Entwickelt die Zahl der (kostenlosen) Newsletter- Abonnements sich sodann weiterhin positiv, so gilt:
Die jeweiligen Bankvorstände werden auf den Stand der hier laufend fortschreitenden Ermifflungen über eventuelle Strafrechtsverstöße (auch auf Vorstandsebene) vertraulich hingewiesen. Ziel wäre, eine so basierte Rechtspflicht der 100%-igen Entschädigung unausweichlich darzulegen.
Sobald Entschädigung sich bei diesem vertraulichen Austausch abzeichnet, werden die Geschädigten der jeweiligen Banken im Newsletter gebefen, ihre Ansprüche mit den nötigen Details hierher zu beziffern zwecks Rückzahlung von 95%. Die weiteren 5% sind für einen gemeinwohldientlichen Zweck abzutreten.
Sofern Sie eine honorierte Unterstützung durch den Autor dieser Seiten wünschen? - Kontakt: ok @ uno7.com oder auch ok @ infos7.com
(nur im Rahmen der verfügbaren Zeit; erfordert Vorkasse / Teilbetrag genügt; Betrag ist für gemeinwohldienlichen Zweck verfügt)
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